DER MARKT FÜR WOHNEN UND PFLEGE BEFINDET SICH IN EINEM TIEFGREIFENDEN UMBRUCH


ZAHLEN, DATEN, FAKTEN 

 

Status Quo

Etwa die Hälfte aller über 70-jährigen Menschen in Deutschland lebt allein! Das sind rund 6 Mio. Menschen. Rund 30 Prozent davon haben Probleme bei der Alltagsbewältigung und 20 Prozent sind in ihrer Mobilität eingeschränkt. Allein für diese Menschen fehlen lt. Bundesbauministerium bis 2030 etwa 2,9 Mio. seniorengerechte Wohnungen. 

 

Ende 2017 waren lt. Pflegestatistik bereits 3,5 Mio. Menschen in Deutschland und somit fast 4 Prozent der Gesamtbevölkerung pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes.  Diese Zahl an Pflegebedürftigen war laut verschiedensten Prognosen erst für den Zeitraum 2030 bis 2040 erwartet worden.

 

Weitere rund 4 Mio. ältere Menschen sind hilfebedürftig, haben jedoch noch keinen Pflegegrad.

 

Der größte Teil der Pflegebedürftigen (rd. 65%) wird nach wie vor zu Hause in der angestammten Wohnung versorgt. Die Pflege wird dabei zu 73 Prozent ausschließlich von Angehörigen oder privat organisierten Pflegehilfen erbracht. Weitere 14,4 Prozent werden durch Angehörige unter Zuhilfenahme ambulanter Dienste versorgt. Anders ausgedrückt, wird fast die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland (rd. 1,5 Mio. Menschen) zu Hause und ausschließlich von Angehörigen gepflegt.

 

Von 2010 auf 2016 ist der Anteil der stationär im Heim versorgten Pflegebedürftigen von 31 auf 28 Prozent gesunken, wohingegen die Versorgung in sonstigen Wohnformen von 5 auf 7 Prozent gestiegen ist, also um 40 Prozent zugenommen hat. 

 

Entwicklung

Die Zahl der über 80-jährigen und damit verstärkt auf Hilfe- und Pflegeleistungen angewiesenen Menschen wird in Deutschland bereits in den kommenden 15 Jahren um gut 40 Prozent auf etwa 7 Millionen ansteigen und sich bis 2045 verdoppeln. Dann wird rund jeder zehnte Deutsche über 80 Jahre alt sein. Bereits bis zum Jahr 2030 werden etwa 4,1 Mio. Pflegebedürftige erwartet, was gegenüber 2016 einer Zunahme um rund 34 Prozent entspricht.

 

Zahl der potenziell Pflegenden nimmt ab! 

Stehen heute einem über 80-jährigen noch rund 7 Menschen in der Altersgruppe 35-65 gegenüber, werden es 2045 nur noch 3 sein. Parallel dazu nimmt auch das sog. direkte familiäre Pflegepotenzial der heute überwiegend pflegenden Frauen in der Altersgruppe 50-69 ab und wird sich gegenüber dem heutigen Niveau bereits in den kommenden 15 Jahren um rund 30 Prozent bzw. bis 2045 um rund 70 Prozent reduzieren.

DIE NACHFRAGE NACH PROFESSIONELLER PFLEGE STEIGT

Pflege zu Hause ist kein Zukunftsmodell!

 

Vor dem Hintergrund eines zukünftig weiter steigenden Pflegebedarfs und eines Rückgangs der familiären Pflegepotenziale wird klar, dass die Pflege zu Hause kein Zukunftsmodell ist und der Bedarf an professionellen Pflegeangeboten erheblich steigen wird.

 

Das Deutsche Institut für Wirtschaft (DIW) warnt bereits vor massiven Engpässen in der Versorgung und fordert, dass die Pflegeinfrastruktur dringend ausgebaut werden muss. Bis 2030 sind dafür lt. einer aktuellen Studie bundesweit Investitionen in der Größenordnung von bis zu 85 Mrd. Euro erforderlich.

 

Doch der Markt für das Wohnen, die Unterstützung und die Pflege von Senioren befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch und fordert eine Vielfalt unterschiedlicher Wohnformen mit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zur Vermeidung von Einsamkeit und mit einer Vielzahl informeller und professioneller Dienstleistungen als Ersatz für fehlende familiäre Hilfen. 

 

Damit stellt sich die Frage, wie sich der Markt weiterentwickelt und welche Wohn- und Versorgungsformen heute und auch zukünftig nachgefragt werden. Die Nachfrage ist dabei von zwei wesentlichen Faktoren geprägt: Den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einerseits sowie den (zukünftigen) Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen bzw. deren Angehörigen andererseits. 

Staatssekretär Karl-Josef Laumann - Bundesregierung, Bevollmächtigter für Pflege

"Rund die Hälfte der Alten lebt allein zu Hause - das ist keine Versorgungform der Zukunft, wenn nur morgens der Pflegedienst kommt und sich abends mal die Familie sehen lässt"

Am 26.04.2016 zum Thema "Pflegestärkungsgesetz III und kommunale Bedarfsplanung"

AKTUELLE PFLEGEREFORM

Ambulant vor Stationär!

 

Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen, zuletzt zum 1.1.2017, hat der Gesetzgeber die größte Pflegereform seit Einführung der Pflegeversicherung vollzogen und konsequent den in der Sozialversicherung verankerten Grundsatz "ambulant vor stationär" umgesetzt.

 

Dazu wurden einerseits die Leistungen der Pflegeversicherung in den Pflegegraden 2 und 3 für stationäre Pflege gekürzt und andererseits für die ambulante und teilstationäre Pflege erhöht.

 

Neben den höheren Leistungsansprüchen für ambulante und teilstationäre Leistungen wurde durch die Pflegereform zusätzlich die Möglichkeit eröffnet, dass die bisher nur einzeln oder unter Verrechnung zur Verfügung stehenden Leistungsarten jetzt miteinander kombiniert und kumulativ genutzt werden können. 

 

Mithilfe des geänderten Leistungsrechts will der Gesetzgeber offensichtlich die Pflegebedürftigen insbesondere in den Pflegegraden 1 bis 3 (das sind rund 80 Prozent aller Pflegebedürftigen) beziehungsweise ihre Angehörigen dazu animieren, ambulante und teilstationäre Leistungen abzurufen und vollstationäre Leistungen zu vermeiden. 

 

Der dahinterliegende politische Wille zeigt sich auch im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung. So sollen zukünftig die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder der Tages- und Nachtpflege zu einem "jährlichen Entlastungsbudget" zusammengefasst werden, sodass die Leistungen noch flexibler in Anspruch genommen werden können. Der Trend ambulant vor stationär setzt sich fort.

 

Dies deckt sich auch mit den Wünschen der Betroffenen!

WIE WOLLEN WIR IM ALTER LEBEN?

Neue Konzepte in der Altenhilfe sind erforderlich

 

Verschiedene Studien und eine im Dezember 2017 durchgeführte Bevölkerungsbefragung der PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Download hier) belegen, dass nur noch ein sehr geringer Teil der Bevölkerung (6%) sich im Falle der Pflegebedürftigkeit vorstellen kann, in ein Pflegeheim umzuziehen und 80% sogar Angst davor haben, wohingegen ein Drittel der Befragten im Fall der Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit eine Wohnform mit eigener Wohnung und professioneller ambulanter Hilfe wählen würden. 

 

Der größte Teil der Menschen (61%) wünscht sich, in seiner angestammten Wohnung zu verbleiben und durch einen ambulanten Dienst, Angehörige oder im Haushalt lebende "Haushaltshilfen" versorgt zu werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Pflege zu Hause mit der Qualität der Wohnsituation (z.B. Barrierefreiheit der Wohnung, Aufzug etc.) und der Sicherheit der Versorgung, also der Rund-um-die Uhr-Verfügbarkeit einer Pflegeperson, seht und fällt. Häufig ist daher die Pflege zu Hause zwar gewünscht, aber in Ermangelung einer geeigneten Wohnsituation oder der erforderlichen Versorgungssicherheit nicht oder nicht dauerhaft möglich.

 

Es steht zu erwarten, dass die Betroffenen dann, wenn die Pflege zu Hause ausscheidet, als Alternative am ehesten eine der angestammten Wohnung naheliegende Wohn- und Versorgungsform präferieren werden.

Senioren blicken in die Ferne

BEDÜRNISSE DER MENSCHEN MIT HILFE- UND PFLEGEBEDARF

 

Die grundlegenden Bedürfnisse von Menschen, auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit lassen sich nach den Leitlinien des Kuratoriums Wohnen im Alter wie folgt zusammenfassen.

 

Leben in Privatheit

mit Selbstbestimmung in der Alltagsgestaltung und dem Recht auf eine eigene Wohnung mit verschlossener Tür sowie der Möglichkeit, seinen eigenen Lebensbereich prägen und gestalten zu können.

 

Leben in der Gemeinschaft

zur Verhinderung der Einsamkeit. Ausgeprägt ist der Wunsch nach Gesellschaft, Austausch, Unterhaltung und Anregungen durch das Leben mit anderen zu finden.

 

Leben in der Öffentlichkeit

mit dem Wohnen im angestammten Quartier und sich in diesem mobil bewegen zu können. Dabei steht der Wunsch nach einer Einbindung in das Leben der Gemeinde und dessen Mitgestaltung im Vordergrund.

ALTENHILFE NEU DENKEN

Welche Konzepte sind in Zukunft gefragt?


Ausgangspunkt für die Entwicklung der zukünftigen Versorgungsstruktur ist nicht mehr die „Pflegeeinrichtung“, sondern die „Wohnung“.


In anderen Ländern wie z.B. in Dänemark ging die stationäre Pflege (hier nach der Pflegereform im Jahr 1987) zugunsten innovativer Angebote stark zurück. Aber auch in Deutschland, z.B. im Landkreis Gütersloh, ist mit Ausbau des ambulanten und teilstationären Versorgungsangebotes der Anteil der stationär versorgten Pflegebedürftigen bereits heute schon auf 22 Prozent gesunken (Bundesdurchschnitt 28%), wohingegen über 34 Prozent professionell ambulant versorgt werden.


Selbstverständlich wird die stationäre Pflege hierzulande auch zukünftig einen wesentlichen Baustein in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen darstellen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die bestehenden stationären Einrichtungen zukünftig verstärkt auf die Versorgung von schwer- und schwerstpflegebedürftigen Menschen in den Pflegegraden 4 und 5 konzentrieren (müssen) wohingegen mittelfristig mindestens ein Drittel der heute noch stationär (zentral) versorgten Pflegebedürftigen nach einer adäquaten wohnortnahen Versorgung suchen werden.


Was fehlt, sind "hybride" Wohnformen, die einen Mix aus hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Betreuung sowie ambulanten und teilstationären Pflegeangeboten unter einem Dach vorhalten und ein bezahlbares Angebot für die Menschen bieten, die einen Hilfe- und Unterstützungsbedarf jenseits des klassischen betreuten Wohnens oder einen Pflegebedarf haben, der jedoch eine stationäre Pflege nicht zwingend erforderlich macht. Dies trifft für etwa 98 Prozent aller Hilfe- und für etwa 80 Prozent aller Pflegebedürftigen zu.


Solche hybriden Wohnstrukturen sind komplexer als der Bau von solitären, traditionellen Pflegeheimen mit durchschnittlich 80 Plätzen, haben allerdings ein deutliches höheres Potenzial und ein sehr geringes Ausfallsrisiko.


Aufgrund des geänderten Leistungsrechts durch die Pflegereform und die zeitgleich vorgenommene Ausrichtung der Landesheimgesetzte auf ambulant organisierte Wohnstrukturen ist davon auszugehen, dass die bestehenden stationären Angebote (auf Bundesebene und mit lokalen Abweichungen) mittelfristig ausreichend sind und sich die steigende Nachfrage und damit auch der Investitionsbedarf primär auf neue, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgungsangebote konzentrieren wird.


Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass für eine neue und stetig wachsende Nachfragegruppe, nämlich ältere Paare, von denen einer fit ist und der andere pflegebedürftig, adäquate Angebote nahezu gänzlich fehlen.



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